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   BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 236/93   

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https://dejure.org/1993,6096
BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 236/93 (https://dejure.org/1993,6096)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1993 - 2 BvR 236/93 (https://dejure.org/1993,6096)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1993 - 2 BvR 236/93 (https://dejure.org/1993,6096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Fehlens des Anspruchs auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1577
  • NVwZ 1993, 671 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 236/93
    Soweit die Beschwerdeführerin Verstöße gegen Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 , Abs. 2, 3 Abs. 1, 33 GG und das Rechtsstaatsprinzip geltend macht und damit weiterhin das Ziel verfolgt, die Strafverfolgung gegen den Angeklagten Honecker fortzusetzen, hat die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 17. Dezember 1992 (2 BvQ 26/92) und vom 21. Januar 1993 (2 BvQ 1/93) darauf hingewiesen, daß es keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat gibt (BVerfGE 51, 176 [187]).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 236/93
    Keinesfalls aber kann bereits jede irrtümliche Überschreitung der den Rechtsinstanzen gezogenen Grenzen für diese Annahme ausreichen (vgl. BVerfGE 3, 359 [364 f.]); st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.12.1992 - 2 BvQ 26/92

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Strafverfolgung eines Dritten

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 236/93
    Soweit die Beschwerdeführerin Verstöße gegen Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 , Abs. 2, 3 Abs. 1, 33 GG und das Rechtsstaatsprinzip geltend macht und damit weiterhin das Ziel verfolgt, die Strafverfolgung gegen den Angeklagten Honecker fortzusetzen, hat die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 17. Dezember 1992 (2 BvQ 26/92) und vom 21. Januar 1993 (2 BvQ 1/93) darauf hingewiesen, daß es keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat gibt (BVerfGE 51, 176 [187]).
  • BVerfG, 21.01.1993 - 2 BvQ 1/93

    Kein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 236/93
    Soweit die Beschwerdeführerin Verstöße gegen Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 , Abs. 2, 3 Abs. 1, 33 GG und das Rechtsstaatsprinzip geltend macht und damit weiterhin das Ziel verfolgt, die Strafverfolgung gegen den Angeklagten Honecker fortzusetzen, hat die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 17. Dezember 1992 (2 BvQ 26/92) und vom 21. Januar 1993 (2 BvQ 1/93) darauf hingewiesen, daß es keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat gibt (BVerfGE 51, 176 [187]).
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